n vielen Jahrzehnten hat sich – national und international – eine Energieversorgungsstruktur herausgebildet, die in hohem Maße auf die fossilen Energieträger Kohle, Gas und Öl setzt. Das hatte gute Gründe, unter anderem die technische Verlässlichkeit bei deren Anwendung, Versorgungssicherheit, wirtschaftliche Vertretbarkeit, im Vergleich zur Kernkraftnutzung vielleicht auch noch die geringere Gefahrneigung. Mit der Festlegung der Klimaziele passen diese fossilen Energieträger nicht mehr in die künftige Welt. Klimaneutrale Energien werden zukünftig die Energieerzeugung, -versorgung und -nutzung zunehmend prägen. Entscheidend ist, ob die politischen Regularien dazu passen. Hier gibt es Handlungsbedarf.
Gebäudesektor: Einiges erreicht und vieles zu tun
Im Vergleich zu 1990 konnte im Gebäudesektor bis heute ein Emissionsrückgang von über 40 Prozent verzeichnet werden, zu dem vieles beitrug, wie Gebäudesanierungen, Heizungsmodernisierungen, zunehmende Einkopplung erneuerbarer Energien, Neubauten mit besserer energetischer Qualität etc. Es wurde hier also einiges erreicht. Natürlich hätte es auch mehr sein können, weshalb breite Kreise der Wirtschaft viele Jahre und immer wieder eine technologieoffene steuerliche Förderung forderten. Für 2030 ist nun die weitere Emissionsreduktion bis auf 72 Millionen Tonnen CO2 festgelegt. Eine Projektion der Allianz für Gebäude-Energie-Effizienz (geea) zeigt: Dieser Wert scheint nicht unerreichbar, obgleich er große Anstrengungen erfordern wird. Wie kann das gelingen? Die geea hat dazu in Zusammenarbeit mit zwei namhaften wissenschaftlichen Institutionen ein Maßnahmenpaket in die Diskussion gebracht.
Steuerliche Sanierungsförderung,
CO2-Bepreisung, PtX-Brennstoffe
Interessant dabei: Von den 14 Maßnahmen können finanzielle Anreize, wie die steuerliche Sanierungsförderung, flankiert von qualifizierter Kundeninformation einen großen Beitrag leisten. Das Ordnungsrecht dagegen wird nicht als zentrales Mittel angesehen, jedoch für bereits bestehende Regelungen ist ein besserer Vollzug ratsam. Aber auch mit diesem Paket verbleibt noch eine „CO2-Lücke“ bis 2030. Die gute Nachricht: Sie kann geschlossen werden – zum Beispiel mit der „Beschleunigung der Markteinführung von PtX-Brennstoffen“,
der „Einführung einer CO2-Bepreisung“ beziehungsweise eines THG-Zertifikatehandels und weiteren Maßnahmen. Die beschleunigte Markteinführung von PtX, an erster Stelle genannt, kann nach Ansicht der Experten auch bereits vor 2030 emissionsmindernde Effekte auslösen. Voraussetzung sei allerdings die Einleitung des internationalen PtX-Markthochlaufs.